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ENERGIEAUSWEIS

Einen Energieausweis benötigen Eigentümer eines Hauses, wenn sie ihr Gebäude verkaufen, verpachten oder neu vermieten wollen. Sie sind dann verpflichtet dem Käufer bzw. Mieter den Energieausweis auf Nachfrage zugänglich zu machen.

Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 sind Energieausweise seit dem 01. Juli 2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude seit dem 01. Januar 2009. 


Sie benötigen einen neuen Energieausweis? Gerne können Sie sich hierzu an mich wenden. 

Schillstraße 191
86169 Augsburg
0179 - 695 77 05
info@energieberatung-augsburg.de

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